Frehner Flachdach Leckortung
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen (Leckortung, Dachunterhalt, Reparaturen) der Einzelfirma Frehner Flachdach Leckortung (nachfolgend „Auftragnehmer“). Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese Bedingungen an.
2. Leistungsumfang & Mitwirkungspflicht
Der Umfang der Arbeiten wird im Angebot oder per schriftlicher Bestätigung definiert.
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der Zugang zum Dach sowie zu relevanten Innenräumen zum vereinbarten Termin gewährleistet ist.
3. Besonderheiten der Leckortung (Minimalinvasive Eingriffe)
Die Leckortung erfolgt nach dem aktuellen Stand der Technik.
Wichtiger Hinweis: Der Auftragnehmer strebt eine substanzschonende Suche an. Der Kunde nimmt jedoch zur Kenntnis, dass zur Lokalisierung von Schäden geringfügige Eingriffe in die Dachsubstanz (z. B. technische Öffnungen für Rauchgas, Bohrungen für Sonden) notwendig sein können. Diese stellen keinen Mangel dar.
Eine 100-prozentige Erfolgsgarantie für die Auffindung aller Undichtigkeiten kann aufgrund baulicher Gegebenheiten (z. B. verdeckte Wasserläufe) nicht in jedem Fall gegeben werden.
4. Dachunterhalt
Der Unterhalt umfasst die Sichtprüfung und einfache Reinigung gemäss Leistungsbeschreibung.
Die Wartung ist ein Servicevertrag mit [jährlicher/halbjährlicher] Abrechnung. Er ersetzt nicht die notwendige Sanierung eines bereits abgelaufenen Dachsystems, sondern dient der Laufzeitverlängerung und Prävention.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise verstehen sich in CHF.
Rechnungen sind innerhalb von [z.B. 10 oder 30] Tagen ohne Abzug zu bezahlen.
Zusatzleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
6. Haftungsausschluss
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
Die Haftung für Folgeschäden aus Wassereintritten (z. B. Schäden an Inneneinrichtung, Produktionsausfall), die vor oder während der Leckortung bestehen, ist ausgeschlossen.
Für Schäden, die durch Dritte oder unvorhersehbare Witterungsereignisse entstehen, wird keine Haftung übernommen.
7. Urheberrecht an Dokumentationen
Erstellte Berichte, Fotos und Leckortungsprotokolle bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers und dürfen vom Kunden nur für den vorgesehenen Zweck (z. B. Versicherungsmeldung) verwendet werden.
8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers (Richteramt Thal-Gäu).